BÜRGERINITIATIVE "LANGE HECKE"
 STEINBRUCH - NEIN DANKE!                                                                                                         

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BI "LANGE HECKE"

Anlage 1 zur Niederschrift des Ortsbeirates Solz vom 22.06.2020

Stellungnahme und Beschluss für eine Erweiterung sowie Zustimmung für Verkauf bzw. Nutzung von Flurstücken u. a. für eine Zu- / Abfahrt zum KalksteinbruchLange Hecke“

Aufgrund neuer Erkenntnisse soll die geplante Erweiterung des Kalksteinbruches mit verkleinerten Gewinnungs- bzw. Abbauflächen innerhalb des Abbaugebietes betrieben werden. Der Ortsbeirat Solz begrüßt dieses Ansinnen der Fa. Beisheim diesen nun als regionalen Steinbruch betreiben zu wollen.

Auch wenn verkleinerte Gewinnungs- und Abbauflächen geringere Beeinträchtigungen von der Steinbrucherweiterung einhergehen sollen, sehen wir dennoch über einen längeren Zeitraum die Belastungen.

Durch die Zu- und Abfahrt über die K53 von Imshausen nach Solz werden die Menschen im Stadtteil Solz durch Lärm und Verkehr davon betroffen sein. Zudem sieht der Ortsbeirat Solz diese Belastungen über einen längeren, vielleicht sogar über einen Jahrzehnte langen Zeitraum auf die Bewohner und den Ort zukommen.

„Heute ist das Dorf vor allem ein landschaftlich reizvoller Wohnort mit historischem Ortskern.“

Zahlreiche Vereine und Veranstaltungen leisten ihren Beitrag zum Leben im und mit dem Dorf. Der Heimatverein, die NABU-Gruppe, Unser Solz e.V., das ev. Kirchspiel und alle anderen Solzer Vereine haben das Dorf vorangetrieben.

Der Dorftreff mit Bäckerei und Gaststätte und der evangelische Kindergarten, der auch von Kindern aus den Nachbarorten besucht wird, sind heute die Aktivitäten im historischen Ortskern rund um die Kirche.

Durch den beabsichtigten Abtransport des Kalksteins durch den Ort sehen wir diese Aktivitäten als gefährdet!

Nach Abwägung der Kernpunkte - Lärm und Verkehr, Mensch und Natur - und aller Argumente kann der Ortsbeirat Solz einer Erweiterung sowie ein Verkauf bzw. Nutzung von Flurstücken für die Zu- / Abfahrt zum Kalksteinbruch nicht zustimmen.

Bürgerinitiative  "Lange Hecke"  -  Steinbruch Nein Danke!

Vor- und Nachteile des industriellen Kalkschotterabbaus für die Stadt Bebra: 

Vorteile: 

Einnahmen ( Verkaufserlöse, Pachteinnahmen, Gewerbesteuer, Abbaubeteiligung )
 
Nachteile:       

Schäden am Straßen- / Kanal- / Wassernetz durch hohes  LKW-Aufkommen         

Zerstörung von Naturschutz- und FFH-Gebieten         

Zerstörung  Tourismuskonzept       

Zerstörung kulturhistorischer Stätten + Kleingewerbebetriebe      

Störung des Wasserhaushalts

Risiken ( sind im Vorfeld vertraglich mit dem Betreiber zu fixieren ).       

Renaturierung mit belasteten Stoffen (Schutt / Asbest / fremdes Gestein / …) ?         

Handhabe Altlasten ?

Informationsstand Juni 2020, unter AKTUELLES und PRESSE finden Sie z. T. aktualisierte Zahlen.

Decken die zu erwartenden Einnahmen der Stadt Bebra die anfallenden Kosten? ( Kosten – Nutzen- Analyse ?  Vor– / Nachteil - Analyse ? ).
 
Straßen in Gilfershausen und in der Kernstadt Bebra ( incl. 3 Kreisel  + Bahnhofsvorplatz) wurden erst kürzlich neu gebaut bzw. saniert. Im Durchschnitt sollen täglich 35 LKW zum Einsatz kommen, d. h 70 Fahrten über die K 53. „Im Durchschnitt“ bedeutet: Bei guter Auftragslage fahren evtl. 100 LKW, bei fehlenden Aufträgen keiner. Betroffen hiervon werden die Ortsteile  Solz, Imshausen, Gilfershausen und die Kernstadt Bebra sein. Die anfallenden Kosten für Sanierungsmaßnahmen der Straßen erstrecken sich nach heutiger Planung über einen Zeitraum von 30 Jahren ( Abbauzeit ) + etliche ( noch nicht definiert ) Jahre Renaturierung / Befüllung des Bruchs. Diese Kosten werden üblicherweise in einem Rahmenvertrag geregelt.
 
Was ist bekannt ( Basis der folgenden Fragestellungen )

Beisheim betreibt derzeit 13 Steinbrüche. Die Fa. Beisheim GmbH & Co KG mit Sitz in Bebra möchte Kalkschotter für den örtlichen Wald- und Wirtschaftswegebau, sowie die Erneuerung von Gemeinde-, Kreis- oder Landstraßen im Steinbruch „Lange Hecke“ abbauen, der  im Stadtgebiet bzw. im Umkreis von 25 km von Bebra benötigt wird. Die Zu-und Abfahrt zum Bruch soll über die K53, über Solz / Imshausen bzw. Gilfershausen / Bebra, erfolgen. Es sollen pro Jahr ca. 200.000 Tonnen Kalkstein auf einer Gesamtfläche von 24,4 ha abgebaut werden. Im Bruch soll über 30 Jahre ( 3 Bauabschnitte a 10 Jahre ) abgebaut werden. Insgesamt sollen 7,6 Mio Tonnen Kalkstein vermarktet und transportiert werden. Das entspricht: 447.058 Einsätze ( 894.117 Durchfahrten ) eines 4-Achs LKW = 29.803 Durchfahrten im Jahr. 323.404 Einsätze ( 646.808 Durchfahrten ) eines Tandemzuges = 21.560 Durchfahrten im Jahr.

Diese Zahlen sind vermutlich zu verdoppeln, denn das Loch was ausgebackert wurde, muss auch wieder verfüllt werden ( Renaturierung ).
 
Wirtschaftliche Betrachtung:

Ein Tandemzug kann ca. 23 Tonnen Schotter transportieren;  Vol. =  ca. 11m³
50 Tandemzüge können am Tag = 1.150 Tonnen = 575 m³

Kalkschotter transportieren Bei 230 Arbeitstagen im Jahr würden 264.500 to = 132.250 m³ transportiert In 30 Jahren somit 7.953.000 Tonnen = ca. 3.967.500 m³
 
Annahme Feldwegebau ( Bedarfsermittlung ):

Breite Weg = 2,70 m; Aufschüttung Kalkschotter = 15 cm; Volumen = 0,4 m³ Kalkschotter für 1 Laufmeter Feldweg. Ein Tandemzug kann Material für 27,5 Laufmeter Feldwegebau liefern 50 Tandemzüge am Tag liefern Material für 1375 Laufmeter Feldwegebau Bei 230 Arbeitstagen im Jahr könnten 316 km Feldwegebau realisiert werden. Gibt es einen solchen Bedarf von Kalkschotter im Umkreis von 25 km von Bebra, der einen  Kalksteinabbau Steinbruch „ Lange Hecke“ rechtfertigen würde?
 
Annahme Umsatzplanung

Fa. Beisheim ( erwarteter Umsatz ) In 30 Jahren sollen 7,6 Mio Tonnen Kalkstein vermarktet werden. Jahresdurchschnitt 253.333 Tonnen = 126.666 m³ Umsatz Kalkschotter = ca. 10,50 € / Tonne ( Quelle: www.beisheim-bebra.de ) Jahresumsatz durch abgebautes Material = 2,66 Mio Euro Umsatz ( Renaturierung ) durch zugeführtes Füllmaterial = ca. 10 € - 38€ pro Tonne ( Annahmewert ca. 20€ / Tonne (  Quelle: www.beisheim-bebra.de) Jahresumsatz durch Renaturierung = 5,07 Mio Euro Jahresumsatz gesamt = ca. 7,73 Mio Euro ( Gesamtumsatz nach 30 Jahren = 231,8 Mio € ) Umsatzerlöse aus dem Transport des Schotters kommen on top und wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
Annahme Umsatzplanung

Stadt Bebra

Vereinfachte Gewerbesteuerberechnung Gewerbesteuer [€] = Jahresgewinn x 0,035 x 360% ( Hebesatz Stadt Bebra) 

Wie ist der heutige Gewerbesteuerstatus der Fa. Beisheim Bebra GmbH & Co. KG in Bebra? Auch hier bedarf es einer vertraglichen Regelung, um Gewerbesteuereinnahmen zu generieren!
 
Grundstückserlöse: ( siehe hierzu auch Stellungnahme Vertragsentwurf )

Innerhalb der Abbaufläche sollen  6 Grundstücke ( Wegparzellen )  mit einer Gesamtfläche von 9.931 m² zum Verkehrswert ( Annahme = 1€/m² ) verkauft werden. Umsatz Stadt Bebra = 9.931 € in 30 Jahren ( Jährlicher Umsatz = 331 € )
 
Abbaubeteiligungen: ( siehe hierzu auch Stellungnahme Vertragsentwurf )

Einmalige Vergütung von 0,80€/m³abgebauten Kalksteins von den o.g. verkauften 9.931 m² verkauften Grundstücken ( Wegeparzellen ). Annahme: Abbautiefe Kalkschotter auf den Wegparzellen = 10 m ( kann mehr aber auch weniger sein ) Umsatz Stadt Bebra = 9931 m² x 10 m = 99310 m³ x 0,80 € = 79.448 € in 30 Jahren ( Jährlicher Umsatz = 2.648 € )
 
Gesamtumsatz Stadt Bebra ( Grundstückserlöse + Abbaubeteiligung 10 m tief ): 9.931€ + 89.379 € = 99.310 € in 30 Jahren, was jährlich einer Summe von  3.310 € entspricht.
Sind mit diesen Umsätzen die Kosten der Stadt Bebra gedeckt? Welche Aufgaben und welche weiteren Kosten kommen auf die Stadt Bebra zu?
Fazit: • Offensichtlich überwiegen die Nachteile des Kalkschotterabbaus für die Stadt
• Mehrere offene, noch unbezifferte Kosten bedürfen einer vertraglichen Regelung
• die Gewerbesteuer – eine der wenigen kommunalen Steuern – der Firma Beisheim fließt nicht in Bebra!


Stellungnahme zum Vertragsentwurf – „Wegenutzungsvereinbarung“

Präambel

Die Präambel ist durch die neue Wegeführung hinfällig.

§ 1 Regelt den Verkauf der Wegeparzellen innerhalb des Steinbruchs und wird somit auch Bestandteil der neuen Vorlage. Sehr viel klarer wäre eine Trennung von Verkauf und Gestattung in 2 Verträgen. Warum verkauft die Stadt zum „Verkehrswert“ ohne diesen zu beziffern? Warum nicht zum „Verkaufswert“? Die Flurstücke gehören zu einer Industriefläche, die derzeit in Bebra 16€/qm kostet. Bei insgesamt 9.931 qm sind das ca. 160.000 €. Die zusätzliche Nutzungsvergütung von 80 Cent/m³ bei angenommener Abbautiefe von 10 Metern entspricht etwa 80 Tsd. € auf 30 Jahre = 2,6 Tsd. € jährlich. Dies wird sich für die Vertragspartnerin Stadt Bebra bei der Abrechnung nur sehr schwer nachprüfen lassen. Naheliegender ist ein Mautsystem per genutztem LKW-km An- und Abfahrt zuzügl. Tandem, Kleinfahrzeuge pp.

§ 2 Rekultivierung Hier sollte die Altlasten-Renaturierung der letzten Abbauphase geregelt werden.

§ 3 Gestattung Wegenutzung Volumen 46.459 m². Dies wird sich in der neuen Vorlage sehr stark ändern. Wie zu Paragraph 1 erwähnt, fehlt hier die Bezifferung des Nutzungsentgeltes. Vorschlag: Mautsystem.

§ 5 „Unbestimmte Zeit“

Es fehlen Kündigungstatbestände.                                                                                                             

Es fehlen Sanktionen bei Nichteinhalt bzw. Übertretungen.                                                                    

Vorschlag : Befristung auf 15 Jahre, Verlängerungsoptionen mit Nachverhandlungen.

§ ? Es fehlt eine Inflationsklausel, z.B. Basis : Teuerung für 4-Personen-Haushalt. Es fehlt eine Insolvenzklausel, z.B. Rückfall der Flächen an die Stadt Es fehlt eine Klausel für den Fall einer Betriebsveräußerung bzw. von Teilen davon. Es fehlt eine Kautionsvereinbarung bzw. Ausfallversicherung o.ä. mit Insolvenzsicherung.           

Hieraus können z.B. einige Renaturierungskosten im Insolvenzfall oder bei Vertragsverstößen bedient werden.

§ ?? Neue Vertragsversion K 53 Es fehlt eine auflösende Bedingung, falls ein Nutzungs- bzw. Erhaltungsvertrag mit dem Landkreis über die K53 und K55 nicht vorgelegt wird (Cornberg, Dens, Bauhaus). Gleiches gilt für die Nutzung der Gilfershäuser Straße,        3 Kreisel, Busbahnhof, Altenheim pp. Zu den Fragen der Betriebszeiten, der LKW-Reifen-Waschanlage, des Staub- und Lärmschutzes, der Wegereinigung müssen Regelungen gefunden werden. Auch hier sind die Stadtverordneten gefragt, denn Ihre Wähler sind bei diesen Fragen ganz direkt betroffen.

Fazit:

• Die vorliegende Nutzungsvereinbarung und ein Vertrag zum Verkauf sind noch nicht ausgewogen und lassen sich noch optimieren.

• Sicherlich kann die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Vertrags- und Wirtschaftsrecht beim Kommunalen Spitzenverband hilfreich sein.

• Bei Beibehaltung eines Vertrages auf unbestimmte Zeit und auch beim Abschluss eines befristeten Vertrages mit mehrfachem Optionsrecht entscheiden wir auch für die nächste Generation.

• Wir sollten achtsam sein!


Fragen aus Sicht des Umweltschutzes und Tourismus

Umwelt- / Landschaftsschutz / Menschen

Welche Oberflächenbefestigung ist für die Zufahrt- und Abfuhrwege vom Kalksteinbruch bis zur klassifizierten Straße vorgesehen?

Wie soll der Staubentwicklung und Ausbreitung in Trockenphasen entgegengewirkt werden?

Woher kommt das Wasser für den Steinbruchbetrieb (Minderung der Staubentwicklung, Reifenwaschanlage, …) in extremen Trockenphasen?

Bebra als Mitglied der „Kommune für biologische Vielfalt“ steht für den Erhalt und den Schutz der biologischen Vielfalt ein.

Gilt dies auch für die Zerstörung des 21,4 ha. großen zukünftigen Steinbruchareals?

Tourismus

Wie soll das Qualitätssiegel „Familienfreundliche Kommune“ in Folge der zu erwartenden Belastungen für Bebra und die betroffenen Stadtteile bewahrt werden?

• Sind die Belange des Artenschutzes im Bereich des Abbaugebietes bereits untersucht worden?

• Gibt es Garantien zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Quincunx Wanderwege? Oder: Was wird aus dem Wanderwegenetz des Quincunx-Wanderweges im Bereich des zukünftigen Abbaugebietes?

• Wie bewerten die Stadtverordneten die zu erwartenden Belastungen, im Hinblick auf IKEK und LEADER geförderten Tourismus im dauerhaften Betrieb des Steinbruchs (Beispiel Magistratsbeschluss Molkenbornanlage Braunhausen)?

• Was hat aus Sicht der Stadtverordneten ein Mehrwert für die Zukunft der Stadt Bebra ein Steinbruch oder umliegende Stadtteile mit deren Einwohnern?

• Sind die Belastungen für Lebensmittelproduzenten und vertreibender Betriebe sowie für Tourismusprojekte im Vorfeld einer Einschätzung unterzogen worden?

• Wie verträgt sich der industrielle Kalkschotterabbau in Braunhausen mit der touristischen Nutzung der Region (immerhin werben die Stiftung Adam von Trott und die Kommunität mit Ruhe und Abgeschiedenheit) und sind hier Ausgleichsmaßnahmen von Seiten der Firma Beisheim angedacht?